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13. Monatslohn in der Schweiz : Berechnung, Rechte und Pflichten

Der 13. Monatslohn ist eine tief verankerte Praktik in der Schweizer Arbeitswelt. Die meisten Arbeitnehmenden erhalten ihn jedes Jahr, oft im Dezember, als willkommene Ergänzung. Aber entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist der 13. Monatslohn in der Schweiz nicht gesetzlich verpflichtend. Das Obligationenrecht (OR) schreibt dies nicht vor.

Für KMU-Führungspersonen entsteht aus dieser Situation eine Reihe von praktischen Fragen : Bin ich verpflichtet, ihn zu zahlen ? Wie berechne ich ihn für einen Arbeitnehmer, der im Laufe des Jahres eintritt ? Welche Sozialversicherungsbeiträge gelten ? Und was passiert bei einem Austritt im laufenden Jahr ?

Dieser Leitfaden fasst den rechtlichen Rahmen zusammen, erklärt die Berechnungsweise, erläutert die Verpflichtungen aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und die anwendbaren Sozialversicherungsbeiträge zum 13. Monatslohn in der Schweiz.

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz verpflichtend ?

Nein. Das Bundesarbeitsrecht, speziell das Obligationenrecht (OR), enthält keine Bestimmung, die die Zahlung eines 13. Monatslohns vorbehält. Es gibt keinen Rechtsartikel, der einen Schweizer Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmenden einen zusätzlichen Monatslohn zu zahlen.

In der Praxis ist der 13. Monatslohn jedoch sehr weit verbreitet. Laut Erhebungen zur Lohnstruktur des Bundesamts für Statistik profitiert eine grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz davon. Dies erklärt sich durch drei verschiedene Rechtsmechanismen :

Rechtliche Anmerkung : die Kündigungsmitteilung mit Änderungsangebot

Wenn der 13. Monatslohn im Vertrag vorgesehen ist und der Arbeitgeber ihn streichen möchte, kann er dies nicht einseitig tun. Er muss die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen oder ein Kündigungsmitteilung mit Änderungsangebot durchführen: Eine Kündigung verbunden mit einem Angebot für einen neuen Vertrag ohne 13. Monatslohn. Der Arbeitnehmer kann dann die neuen Bedingungen akzeptieren oder die Kündigung anfechten.

Welche GAV sehen einen 13. Monatslohn vor ?

Mehrere vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sehen die Zahlung eines 13. Monatslohns vor. Hier sind die Branchen, in denen der 13. Monatslohn durch die GAV verpflichtend ist :

Wenn Ihr Unternehmen einer GAV unterliegt, die einen 13. Monatslohn vorsieht, gilt diese Verpflichtung unabhängig davon, was der individuelle Vertrag vorsieht. Die GAV geht vor, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Als Arbeitgeber ist es wichtig zu überprüfen, ob Ihre Wirtschaftsbranche unter einen allgemein verbindlich erklärten GAV fällt und welche spezifischen Bestimmungen zum 13. Monatslohn gelten (Betrag, Bedingungen, Prorata).

Berechnung des 13. Monatslohns

Die Berechnung des 13. Monatslohns ist grundsätzlich einfach: Sie entspricht einem Zwölftel (1/12) des jährlichen Bruttogehalts. Konkret entspricht der 13. Monatslohn für einen vollzeitig beschäftigten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Monat Bruttolohn.

Standard-Berechnungsformel

Formel

13. Monatslohn = monatliches Bruttogehalt x (geleistete Monate / 12)

Für ein Volltagsjahr: 13. Monatslohn = monatliches Bruttogehalt x 1

Konkretes Beispiel : Volltagsjahr

Ein Arbeitnehmer verdient ein Bruttomonatsgehalt von CHF 5'400. Er hat das ganze Jahr über, vom 1. Januar bis 31. Dezember, gearbeitet.

ElementBetrag
BruttomonatsgehaltCHF 5'400.00
Geleistete Monate12 / 12
13. MonatslohnCHF 5'400.00

Konkretes Beispiel : Teiljahr

Ein Arbeitnehmer ist am 1. Mai eingetreten. Er hat 8 Monate im Jahr gearbeitet (Mai bis Dezember). Sein monatliches Bruttogehalt ist CHF 5'400.

ElementBetrag
BruttomonatsgehaltCHF 5'400.00
Geleistete Monate8 / 12
13. Monatslohn (Prorata)CHF 3'600.00

Die Berechnung: 5'400 x (8 / 12) = 5'400 x 0.6667 = CHF 3'600.00.

Teilzeitmitarbeitende

Für einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wird der 13. Monatslohn auf der Grundlage des tatsächlichen Gehalts berechnet. Wenn ein Arbeitnehmer mit 60% arbeitet und CHF 3'240 brutto pro Monat verdient (60% von CHF 5'400), beträgt sein jährlicher 13. Monatslohn CHF 3'240. Der Beschäftigungsgrad ist bereits im monatlichen Gehalt enthalten.

Austritt während des Jahres : Anspruch auf Prorata

Dies ist eine häufige Frage: Hat ein Arbeitnehmer, der das Unternehmen im Laufe des Jahres verlässt, Anspruch auf einen Prorata des 13. Monatslohns ? Die Antwort lautet ja, sofern der Vertrag oder die GAV einen 13. Monatslohn vorsieht.

Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass, wenn der Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht (durch Vertrag, GAV oder Betriebsgebrauch), der Arbeitnehmer, der das Unternehmen im Laufe des Jahres verlässt, Anspruch auf einen zeitlichen Prorata hat, sofern keine gültige Vertragsklausel dagegen spricht.

Beispiel : Austritt am 31. August

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von CHF 5'400 verlässt das Unternehmen am 31. August. Er hat 8 Monate im Jahr gearbeitet.

ElementBetrag
BruttomonatsgehaltCHF 5'400.00
Im Jahr geleistete Monate8 / 12
13. Monatslohn ProrataCHF 3'600.00

Dieser Betrag muss auf dem abschliessenden Lohnbeleg aufgeführt werden, der dem Arbeitnehmer bei seinem Austritt zusammen mit den anderen Elementen (Restferien, Überzeit, etc.) ausgehändigt wird.

Achtung : Ausschlussklausel

Einige Verträge sehen vor, dass der 13. Monatslohn bei Austritt vor Jahresende nicht fällig ist oder dass er an die Anwesenheit am 31. Dezember gebunden ist. Die Gültigkeit dieser Klauseln wird im Schweizer Recht diskutiert. Wenn eine GAV einen 13. Monatslohn vorsieht, kann eine ungünstigere Vertragsklausel grundsätzlich nicht an ihre Stelle treten.

Sozialversicherungsbeiträge für den 13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn wird als Bestandteil des Lohns im Sinne der Sozialversicherungsgesetzgebung betrachtet. Er unterliegt daher vollständig den gleichen Beiträgen wie der reguläre Monatslohn.

Anwendbare Beiträge

BeitragSatz ArbeitnehmerAnwendung auf 13. Monatslohn
AHV/IV/EO5.3%Ja, auf den ganzen Betrag
ALV (Arbeitslosenversicherung)1.1%Ja, bis zur jährlichen Obergrenze
BVG (berufliche Vorsorge)VariabelJa, auf den koordinierten Lohn
UVG (Unfallversicherung)VariabelJa, auf den versicherten Lohn
QuellensteuerVariabelJa, für betroffene Arbeitnehmer

Konkret wird der 13. Monatslohn dem Lohn des Zahlungsmonats hinzugefügt für die Berechnung der Beiträge. Wenn der 13. Monatslohn im Dezember gezahlt wird, werden die Dezember-Abzüge auf dem Monatslohn + 13. Monatslohn berechnet, was zu erheblich höheren Abzügen in diesem Monat führt.

Arbeitgeberbeiträge

Der Arbeitgeber muss auch die Arbeitgeberbeiträge für den 13. Monatslohn berücksichtigen. Die Arbeitgeberbeiträge (AHV 5.3%, ALV 1.1%, BVG Arbeitgeberanteil, UVG Berufsunfälle, Familienausgleichskassen) gelten auf die gleiche Weise wie für den regulären Lohn. Die tatsächlichen Kosten des 13. Monatslohns für das Unternehmen übersteigen daher den an den Arbeitnehmer gezahlten Bruttobetrag.

Praktischer Tipp: Um einen Anstieg der Lasten im Dezember zu vermeiden, provisionnieren einige Unternehmen den 13. Monatslohn monatlich in der Buchhaltung (1/12 pro Monat) oder zahlen ihn in zwei Tranchen (Hälfte im Juni, Hälfte im Dezember).

Wie VMAX Badge den 13. Monatslohn verwaltet

Für KMU, die 5, 10 oder 30 Arbeitnehmer verwalten, kann die Berechnung des 13. Monatslohns schnell kompliziert werden: Prorata für Ein- und Austritte im laufenden Jahr, korrekte Sozialversicherungsbeiträge, Teilzeitarbeit, Lohnvariationen. Rechenfehler sind häufig und können kostspielig sein, sowohl bei buchhalterischen Korrektionen als auch bei Arbeitnehmerstreitigkeiten.

VMAX Badge automatisiert die Verwaltung des 13. Monatslohns von Anfang bis Ende :

Ob Ihre KMU im Bauwesen, der Reinigung, der privaten Sicherheit oder der Hotellerie tätig ist, passt sich VMAX Badge den Besonderheiten Ihres GAV und Ihrer Verträge an, um den 13. Monatslohn fehlerfrei zu berechnen.

Häufige Fragen

Ist der 13. Monatslohn verpflichtend ?

Nein. Das Schweizer Obligationenrecht sieht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines 13. Monatslohns vor. Wenn dies jedoch im einzelnen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsordnung oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen ist, wird dies zur vertraglichen Verpflichtung, die der Arbeitgeber einhalten muss. In der Praxis profitiert die grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz davon, sei es durch Vertrag oder GAV.

Wie wird der Prorata des 13. Monatslohns berechnet ?

Der Prorata wird mit der Formel berechnet: Bruttomonatsgehalt x (geleistete Monate / 12). Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von CHF 5'000, der 8 Monate im Jahr gearbeitet hat, erhält: 5'000 x (8 / 12) = CHF 3'333.35 Prorata des 13. Monatslohns. Diese Berechnung gilt sowohl für Ein- als auch für Austritte im Laufe des Jahres.

Ist der 13. Monatslohn AHV-pflichtig ?

Ja. Der 13. Monatslohn ist ein Bestandteil des Lohns im Sinne des AHVG. Er unterliegt allen Sozialversicherungsbeiträgen: AHV/IV/EO (5.3% Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung ALV (1.1%), berufliche Vorsorge BVG, Unfallversicherung UVG und gegebenenfalls Quellensteuer. Die gleichen Abzüge wie bei einem regulären Monatslohn gelten vollständig.

Kann mein Arbeitgeber den 13. Monatslohn streichen ?

Wenn der 13. Monatslohn in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber ihn nicht einseitig streichen. Jede Änderung des Vertrags erfordert Ihre Zustimmung. Im Falle einer Ablehnung sollte der Arbeitgeber zu einer Kündigungsmitteilung mit Änderungsangebot (Kündigung mit neuem Vertragsangebot) greifen. Wenn der 13. Monatslohn durch eine GAV verpflichtend ist, kann er nicht gestrichen werden, solange die Konvention gültig ist, auch nicht durch individuelle Vereinbarung.

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VMAX Badge berechnet automatisch den Prorata, die Sozialversicherungsbeiträge und integriert den 13. Monatslohn in die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer.

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